geschichte

Gründung des ZTB e.V.

Die Gründung des Zeitgenössischen Tanz Berlin (ZTB) e.V. erfolgte in einer Zeit des Strukturabbaus für den Tanz in Berlin: Zu Beginn der 2000er Jahre wurden die drei Opernballette auf ein Staatsballett unter dem Dach der Opernstiftung zusammengeschmolzen, die Sparte Tanz an der Volksbühne abgewickelt und das Theater am Halleschen Ufer als ein genuiner Tanzort abgeschafft, als 2003 das Hebbeltheater, das Theater am Halleschen Ufer und das Theater am Ufer im HAU 123 zusammengeführt wurden. Bei der zeitgleich erstarkenden Szene der freischaffenden Choreograf*innen, Tänzer*innen und Tanzkompanien in der Stadt löste dieser Strukturabbau einen starken Handlungsdruck aus. Die Wahrnehmung der freischaffenden Tanzkünstler*innen auf politischer Ebene war noch kaum vorhanden: Es gab noch keinen regelmäßigen Dialog mit der Kulturverwaltung und Vertreter*innen der Politik, die Jurys und Gremien entschieden noch ohne von der Szene vorgeschlagene Tanzexpert*innen über die Fördermittelverteilung. Der im Dezember 2000 gegründete ZTB e.V. war ein Instrument, um dieser Abwärtsspirale gemeinsam entgegentreten zu können.
Bereits damals standen zahlreiche Themen auf der Agenda des Vereins, die auch heute noch (wenn auch auf einem anderen Niveau) Schwerpunkte der kulturpolitischen Arbeit für den Tanz sind: mehr Proberäume, mehr und bessere Aufführungsmöglichkeiten, erhöhte öffentliche Sichtbarkeit, informierte Kulturpolitiker*innen und Kulturverwaltungsangestellte, Vernetzung der Szene untereinander und nach außen – und die Forderung nach höherer finanzieller Förderung in transparenter Vergabe mit weniger Abrechnungsbürokratie.
Aus den vom ZTB e.V. organisierten Themenabenden formierte sich gleich zu Beginn die Diskussion um die Frage, ob die Tanzszene eher gestärkte dezentrale Strukturen braucht oder eine zentrale und institutionalisierte Produktions- und Präsentationsstätte, die alle Formate von der kleinsten Improvisation bis zur großen Bühnenproduktion zulässt: Die immer noch aktuelle Diskussion um ein Haus für den Tanz gab es auch damals schon, wesentlich mitgeprägt durch Nele Hertling, die damalige künstlerische Leiterin des Hebbeltheaters.
Es fehlte nicht nur an Probe- und Präsentationsorten, auch die Ausbildungssituation in Berlin war einseitig, denn neben der klassischen Ausbildung an der Staatlichen Ballettschule existierte keine Erstausbildung mit staatlicher Anerkennung. 2004 entwickelte das Netzwerk TanzRaumBerlin, das als Zusammenschluss aller Arbeits- und Präsentationsstätten aus dem ZTB hervorgegangen war, das Dreisäulenkonzept aus Kunstproduktion, Information/Kommunikation und Ausbildung/Qualifizierung. Dieses überzeugte die Kulturverwaltung und ein regelmäßiger Austausch mit der Berliner Tanzszene wurde nun hergestellt, immer deutlicher hörte auch das Abgeordnetenhaus die Forderungen der Tanzszene. Die Notwendigkeit, Orte und Ausbildungsmöglichkeiten für den Tanz in Berlin zu schaffen, konnte nicht länger ignoriert werden.

Strukturbildung, Projekte und Initiativen

TanzRaumBerlin Netzwerk

Das TanzRaumBerlin Netzwerk ist seit seiner Gründung 2004 ein Zusammenschluss von Berliner Bühnen, Veranstaltern, Institutionen und Kompanien, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Kunstsparte Tanz zu stärken. Das Netzwerk tagt in regelmäßigen Abständen und ist ein wichtiges Forum für Austausch, Diskussion und Kooperation. Im Gründungsdokument formulierten die Netzwerkpartner*innen: „Die fundamentale Orientierung des Projektes TanzRaumBerlin besteht in der forcierten Entwicklung des Tanzes als einer der bewegendsten Gattungen der zeitgenössischen Kunst. Gleichzeitig befördert es einen vom Tanz ausgehenden Prozess der Vermittlung von Kunst und Öffentlichkeit und das aktive Hineinwirken des Tanzes in die verschiedenen Bereiche des städtischen und gesellschaftlichen Lebens.“
Projekte wie das Hochschulübergreifende Zentrum Tanz (HZT) Berlin, die Uferstudios im Wedding sowie eine Reform des Berliner Fördersystems für privatrechtlich organisierte Theater und Theater- und Tanzgruppen wurden und werden vom TanzRaumBerlin Netzwerk in Kooperation mit dem ZTB e.V. angestoßen und durchgeführt. Gemeinsam mit dem Tanzbüro Berlin, das auf koordinatorischer, informierender und impulsgebender Ebene mit ihnen zusammenarbeitet, engagieren sich die Partner*innen kulturpolitisch für die Belange der Berliner Tanzszene.

Tanzbüro Berlin

Das Tanzbüro Berlin wurde 2005 mit Unterstützung der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur eingerichtet und wird organisatorisch vom ZTB e.V. getragen. Mit dem Tanzbüro Berlin war 2005 die professionelle Struktur gegeben, um mithilfe einer Kofinanzierung aus Tanzplan Deutschland, einem 5-jährigem Förderprogramm der Bundeskulturstiftung, die Entwicklung der Großprojekte Uferstudios und Hochschulübergreifendes Zentrum Tanz zu koordinieren. Generell sieht das Tanzbüro Berlin seinen Auftrag in der Stärkung der Berliner Tanzszene und in der Vernetzung nationaler und internationaler Tanzakteure und Institutionen. Aufgabenfelder des Tanzbüro Berlin sind:
Initiierung und Begleitung von Projekten zur Verbesserung der Ausbildungs- und Produktionsbedingungen der Freien Tanzszene.
Förderung der Kommunikation zwischen der Tanzszene und der Kulturpolitik.
Veranstaltung von Beratungsseminaren und Informationsgesprächen für Tanz- und Theaterschaffende.
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie dem Netzwerk TanzRaumBerlin und gemeinsame Umsetzung von Initiativen.
Regelmäßige Durchführung von Künstler*innentreffen zu szenerelevanten Themen.
Beförderung neuer Vermittlungsformate für Tanzpublikum
Herausgeberschaft des Magazins tanzraumberlin, das Texte und Termine zum Tanzgeschehen in Berlin präsentiert.
Betreiben der Website TanzRaumBerlin als Informations- und Kontaktportal.
Angebot der tanzcard, Rabattkarte für Tanzveranstaltungen in Berlin und Potsdam.

Uferstudios im Wedding

2005–2006 fand die Konzeptionierungsphase statt, an deren Ende die Gründung der Uferstudios stand. Aus der Szene heraus war hier ein Ort entstanden, der die vorhandenen dezentralen Strukturen des Tanzes verknüpft und so Möglichkeiten von Synergien und qualitativ sich entwickelnden städtischen Kooperations- und Projektstrukturen schafft. Wesentlich für die Konzeption der Uferstudios waren die Verbindung von Kunstproduktion, Information/Kommunikation und Ausbildung/Qualifizierung an einem Ort.
www.uferstudios.com

Hochschulübergreifendes Zentrum Tanz (HZT) Berlin

Als Kooperation von TanzRaumBerlin Netzwerk, Berliner Kulturverwaltung, der Universität der Künste und der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ entstand am selben Ort in den Uferstudios das Hochschulübergreifende Zentrum Tanz (HZT), das 2006 zunächst als Pilotprojekt von Tanzplan Deutschland seine Arbeit aufnahm und 2010 in eine institutionelle Struktur überführt wurde.
www.hzt-berlin.de

Förderstrukturreform/ Allgemeine Anweisung zur Förderung der privatwirtschaftlich organisierten Theater und Theater- und Tanzgruppen 2008

Im November 2006 begann der Diskussionsprozess über Verbesserungen des Berliner Fördersystems mit einem Symposium, initiiert von TanzRaumBerlin und Tanzbüro Berlin, an dem internationale Expert*innen, Berliner Künstler*innen und Vertreter*innen von Tanzinstitutionen sowie Vertreter*innen der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten teilnahmen. Im Anschluss bildeten sich mehrere Arbeitsgruppen aus Tanz- und Theaterschaffenden und Verwaltungsangehörigen, die über einen fast zweijährigen Zeitraum umfangreiche Veränderungsvorschläge erarbeiteten und diskutierten. Die Ergebnisse dieser Arbeitsprozesse flossen schließlich 2008 in die Neuauflage der Allgemeinen Anweisung zur Förderung privatrechtlich organisierter Theater und Theater-/Tanzgruppen 2008 ein.

Die wichtigsten Anregungen und Forderungen waren:

  1. neue Fördermaßnahmen (ergänzend zu den bereits existierenden Maßnahmen)
    • Einstiegsförderung für Choreograf*innen/Gruppen, die noch keine „größere“ Förderung erhalten haben, Vergabe als Stipendium • Wiederaufnahmeförderung: Zuschuss zu Probe- und Aufführungskosten, damit erfolgreiche Produktionen öfter als (die derzeit üblichen) 2-4 Mal gezeigt werden können • Produktionsraumförderung: Zur Stärkung der dezentralen Infrastruktur. Vergabe an Künstler*innen, Residenz- und Produktionsorte.
  2. Modifizierung bestehender Maßnahmen
    • Verlängerung der Basisförderung auf 3 Jahre, realistische Entwicklungsmöglichkeiten für erfolgreich arbeitende Künstler/Gruppen • Aufstockung der Reisekostenförderung (im Ref. Internationaler Kulturaustausch), Zuschüsse zu Gastspiel-Reisekosten stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit Berliner Gruppen • mehr konzeptgeförderte freie Gruppen auch ohne Spielstätte, insbesondere im Tanz, da es fast keine institutionalisierten Strukturen vergleichbar zu den zahlreichen Sprechtheatern und Opernhäusern gibt; Planungssicherheit für langfristig erfolgreich arbeitende Künstler*innen/Gruppen
  3. Vereinfachung von Antragstellung und Abrechnung
    • v.a. Aufhebung der Jährlichkeit bzw. Anpassung an Theaterjahr statt Haushaltsjahr; vereinfachte Kostenpläne etc.; weniger Bürokratie und administrativer Aufwand nutzt Künstler*innen und Verwaltung.
  4. Einrichtung von Fachjurys Vorauswahlgremien für die einzelnen Fachbereiche
    • kompetente Beurteilung überschaubarer Bereiche. Die Fachjurys entsenden Vertreter in eine Gesamtjury, welche die abschließende Entscheidung trifft. Qualifizierung der Jury: Vertreter*innen aus der Produktion in die Jury (Dramaturg*innen, Produktionsleitungen, Kurator*innen, Tanzwissenschaftler*innen, Künstler*innen); klare Regelungen bei Interessenkonflikten; Vorschlagsrecht der Verbände und Kunstschaffenden der freien Szene für Jurymitglieder (anstatt des szenefernen Deutschen Bühnenvereins); Bewerbung als Jurymitglied möglich; transparentes Auswahlverfahren durch Bekanntgabe der Vorschläge.
  5. Erhöhung der Fördermittel für Tanz und Theater,
    damit die o.g. Maßnahmen wirkungsvoll durchgesetzt werden können.
    Anfang 2009 wurde die überarbeitete Allgemeine Anweisung zur Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater/Tanzgruppen, gültig bis 30.6.2018, verabschiedet. In ihrer neuen Fassung wurde als wesentliche Neuerung die geforderte Einstiegsförderung aufgenommen.
    Nach einem seit 2015 erneut geführten Dialog zwischen Tanzszene und Berliner Kulturverwaltung, wird im Herbst 2017 die ganz aktuell überarbeitete Allgemeine Anweisung veröffentlicht. Die Reformvorschläge, die aus dem Tanz unterbreitet wurden, sind unter http://www.tanzraumberlin.de/files/empfehlungen_foerderstrukturreform_2018_tanz_mrz2017.pdf einzusehen.

Abgeschlossene Reihen des ZTB e. V.

Um den Austausch der Tanzschaffenden untereinander zu befördern, kreierte und kreiert der ZTB e.V. verschiedene Formate. Informationen dazu finden Sie unter Aktuelles und in unseren Menüpunkten „Initiativen“ und „Archiv“.